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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2006 - 18 A 2388/06   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2006 - 18 A 2388/06 (https://dejure.org/2006,22200)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.09.2006 - 18 A 2388/06 (https://dejure.org/2006,22200)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 2006 - 18 A 2388/06 (https://dejure.org/2006,22200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 8 K 821/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2006 - 18 A 2388/06
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 11 S 2868/18

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit

    Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit einer Passbeschaffung gehen zu Lasten des Ausländers, weil er generell und damit insbesondere auch im Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (Anschluss an OVG NRW, Beschlüsse vom 18.09.2006 - 18 A 2388/06 -, BeckRS 2006, 26479, vom 05.06.2008 - 18 E 471/08 -, juris, und vom 21.08.2014 - 18 A 1668/12 -, BeckRS 2014, 119408).

    Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit einer Passbeschaffung gehen zu Lasten des Ausländers, weil er generell und damit insbesondere auch - wie hier - im Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (OVG NRW, Beschlüsse vom 18.09.2006 - 18 A 2388/06 -, BeckRS 2006, 26479, vom 05.06.2008 - 18 E 471/08 -, juris, und vom 21.08.2014 - 18 A 1668/12 -, BeckRS 2014, 119408).

    Erst wenn er die aufgezeigten (üblichen) Mitwirkungshandlungen und Obliegenheiten erfüllt hat, trägt die Ausländerbehörde die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche konkreten weiteren und nicht von vornherein aussichtslosen Mitwirkungshandlungen der Betroffene zur Beseitigung des Ausreisehindernisses noch unternehmen kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.09.2006, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915

    Aufenthaltsbeschränkung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch Eltern

    Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit einer Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung gehen dabei grundsätzlich zu Lasten des Ausländers, weil er für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (VGH BW, B.v. 9.4.2019 - 11 S 2868/18 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - B.v. 5.6.2008 -- 18 E 471/08 - B.v. 21.8.2014 - 18 A 1668/12 - jeweils juris).

    Dies gilt erst recht, wenn sie ohne oder mit gefälschten Reisedokumenten nach Deutschland eingereist sind und damit gezielt die Umstände herbeigeführt haben, die nun ihrer freiwilligen Ausreise und ihrer Abschiebung entgegenstehen (OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - juris Rn. 4 ff.; BVerwG, B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris).

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1914

    Zurechnung der fehlenden Mitwirkung der Eltern bei der Passbeschaffung für ihr

    Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit einer Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung gehen dabei grundsätzlich zu Lasten des Ausländers, weil er für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (VGH BW, B.v. 9.4.2019 - 11 S 2868/18 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - B.v. 5.6.2008 -- 18 E 471/08 - B.v. 21.8.2014 - 18 A 1668/12 - jeweils juris).

    Dies gilt erst recht, wenn sie ohne oder mit gefälschten Reisedokumenten nach Deutschland eingereist sind und damit gezielt die Umstände herbeigeführt haben, die nun ihrer freiwilligen Ausreise und ihrer Abschiebung entgegenstehen (OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - juris Rn. 4 ff.; BVerwG, B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris).

  • VG Aachen, 26.09.2016 - 4 K 1145/14

    Ausländerrecht; Ausweisung; Befristung; Nichtmitwirkung Identitätsaufklärung

    vgl. zu § 25 Abs. 5 AufenthG: in ständiger Rechtsprechung nur OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juni 2008 - 18 E 471/08 - juris - Rn. 5 ff., m.w.N.; und vom 18. September 2006 - 18 A 2388/06 - juris - Rn. 3 ff.; zu § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2009 - 18 A 3049/08 - juris - Rn. 26 ff.; zu § 11 BeschVerfV, der dem § 60a Abs. 6 AufenthG vorausging: OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - juris - Rn. 43 ff.; zur Konkretisierung der Mitwirkungspflichten durch die Ausländerbehörde auch: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris - Rn. 17.
  • VG Aachen, 28.11.2016 - 4 K 451/15

    Ausweisung eines nur geduldeten bangladeschischen Staatsangehörigen aufgrund

    vgl.              zu § 25 Abs. 5 AufenthG: in ständiger Rechtsprechung nur OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juni 2008 - 18 E 471/08 - juris - Rn. 5 ff., m.w.N.; und vom 18. September 2006 - 18 A 2388/06 - juris - Rn. 3 ff.; zu § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2009 - 18 A 3049/08 - juris - Rn. 26 ff.; zu § 11 BeschVerfV, der dem § 60a Abs. 6 AufenthG vorausging: OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - juris - Rn. 43 ff.; zur Konkretisierung der Mitwirkungspflichten durch die Ausländerbehörde auch: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris - Rn. 17.
  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 19 CS 21.1637

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortvollziehbare Aufenthaltsbeschränkung (Nigeria)

    Erst wenn ein Ausländer die aufgezeigten (üblichen) Mitwirkungshandlungen erfüllt hat, trägt die Ausländerbehörde die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche konkreten weiteren und nicht von vornherein aussichtslosen Mitwirkungshandlungen der Betroffene zur Beseitigung des Ausreisehindernisses noch unternehmen kann (OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - juris Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 28.09.2022 - 2 K 1673/22

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer;

    Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit einer Passbeschaffung gehen zu Lasten des Ausländers, weil er generell und damit insbesondere auch - wie hier - im Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.04.2019 - 11 S 2868/18 -, juris Rn. 8; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.09.2006 - 18 A 2388/06 -, BeckRS 2006, 26479, Beschl. v. 05.06.2008 - 18 E 471/08 -, juris; Beschl. v. 21.08.2014 - 18 A 1668/12 -, BeckRS 2014, 119408).
  • VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07

    Auslegung eines Ausschlussgrundes bei einer Aufenthaltserlaubnis nach der

    Dies folgt bereits aus dem Gesetzeswortlaut, der - im Gegensatz zu § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 18.09.2006 - 18 A 2388/06, juris) - nicht jedes Verschulden des Ausländers im Hinblick auf das Ausreisehindernis und nicht jedes Unterlassen einer zumutbaren Mitwirkungshandlung genügen lässt.
  • VG Hamburg, 30.01.2008 - 8 K 3678/07

    Vorsätzliches Täuschen, Hinauszögern oder Behindern i.S.v. § 104a Abs. 1 Satz 1

    Dies folgt bereits aus dem Gesetzeswortlaut, der - im Gegensatz zu § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 18.09.2006 - 18 A 2388/06, juris) - nicht jedes Verschulden des Ausländers im Hinblick auf das Ausreisehindernis und nicht jedes Unterlassen einer zumutbaren Mitwirkungshandlung genügen lässt.
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